Umweltschutz und effizienter Energieeinsatz sind als zentraler Anspruch an das Unternehmen selbstverständlich: verantwortliches Arbeiten für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Zeschky ist auch hier immer einen Zug voraus, setzt Maßstäbe und neue Akzente.
In einer Galvanik ist ohnehin fast jede Investition eine Investition in den Umweltschutz. Dabei stellt sich Zeschky den aktuellen Herausforderungen, die beispielsweise neue Richtlinien und Gesetze (REACH, BImSch etc.) mit sich bringen. Nicht zuletzt ist das erfolgreiche Betreiben der Managementsysteme für Umwelt und Energie innerhalb der Zeschky-Gruppe ein Beleg für Agieren mit Weitblick.
Bei Fragen zu den Themen Umweltschutz und Energieleistung steht das Zeschky-Team gerne zur Verfügung.
Jan Zeschky
(Geschäftsführung)
Altenhofer Weg 35
58300 Wetter
Telefon
+49 2335 965 0
Telefax
+49 2335 965 160
Die Zeschky Galvanik GmbH & Co. KG ist ein Dienstleister auf dem Gebiet der Oberflächentechnik und betreibt am Altenhofer Weg 35 in 58300 Wetter mehrere moderne Anlagen zur galvanischen Beschichtung. Dieser Standort der Unternehmensgruppe ist ein Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß 12. BImSchV. Diese Tatsache ist seitens der zuständigen Überwachungsbehörde schriftlich bestätigt worden.
Unser Betrieb wird regelmäßig durch die Überwachungsbehörde überprüft. Ausführliche Informationen zu den Ergebnissen der Vor-Ort-Besichtigungen und dem Überwachungsplan gem. § 17 Absatz 1 StörfallV können bei der zuständigen Behörde (hier: Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 53) gemäß Umweltinformationsgesetz eingeholt werden. Gleiches gilt generell für Umweltinformationen. Darüber hinaus finden regelmäßige Audits nach ISO 14001, ISO 50001, ISO 9001 und IATF 16949 statt.
Das Galvanisieren ist ein elektrochemischer Prozess, welcher dazu dient, Teile aus Grundmaterialien wie z. B. Stahl, Messing, Druckguss, Aluminium oder Kunststoff mit dünnen, metallischen Schichten zu versehen.
Die seit dem 15.03.2017 geltende neue Störfallverordnung verlangt von Betriebsbereichen der unteren Klasse (vormals Grundpflichten) gemäß § 8a der 12. BImSchV in Verbindung mit Anhang 5 der Öffentlichkeit Informationen über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Fall einer Störung in Sinne der Störfallverordnung zu geben.
Die Störfallverordnung hat dabei das Ziel, Risiken und Gefahren in der Industrie zu erkennen und für die Öffentlichkeit zu verringern sowie die Umwelt und die Nachbarschaft vor Gefahren, die in verfahrenstechnischen Anlagen entstehen können, zu schützen.
Wir informieren Sie hiermit über die Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Störfällen gemäß den Anforderungen der Störfallverordnung. Sollte widererwartend und trotz größter Sorgfalt ein solches Ereignis eintreten, können Sie sich im beigefügten Merkblatt über das richtige Verhalten informieren.
Torsten Jung
(Werkleiter)
Telefon
+49 2335 965 108
Christian Westerbarkey
(Genehmigungsmanagement)
Telefon
+49 2335 965 180
Feuerwehr
112
Polizei
110