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Wichtige Information zum Einsatz von PFAS

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

im weiteren Verlauf finden Sie wichtige Informationen zum Umgang mit PFAS in unserem Unternehmen.

PFAS

Durch den am 7. Februar 2023 veröffentlichten, am 13. Januar 2023 von den Mitgliedsländern Dänemark, Deutschland, Niederlande, Norwegen und Schweden eingebrachten Vorschlag zur Beschränkung der Verwen­dung von per- und polyfluorierten Chemika­lien / Kohlenwasserstoffen / Alkylsubstanzen (PFAS) wird seither durch die zuständige Europäische Chemika­lienagentur (ECHA) überprüft, ob und inwieweit einige oder alle Stoffe aus dieser Gruppe reglementiert, d.h. in ihrem Einsatz beschränkt werden.

Die Gruppe der Chemikalien, die unter PFAS zusammengefasst werden, besteht aus ca. 10.000 verschiedenen Substanzen, so dass die Prüfung einer Reglementierung naturgemäß komplex ist.

Der Großteil der PFAS sind persistente Substanzen oder werden in der Umwelt zu solchen abgebaut. Wer­den PFAS einmal freigesetzt, ver­bleiben sie für lange Zeit in der Umwelt. Diese Persistenz von PFAS, die zu einer nahezu irreversiblen Umweltexposition und -akkumulation führt, ist der Grund für die Regelungsbestrebungen.

Im Zuge des EU-üblichen Prüfprozesses gab es von März bis September 2023 eine öffentliche Anhörung (Public Consultation) in der die euro­päischen Stakeholder wie z.B. industrielle Hersteller und Verwender, Industrie­ver­bände, Nichtregierungs­organisationen so wie auch Privatpersonen, Eingaben sachlicher und fachlicher Natur machen konnten, die an­schließend von der ECHA und ihren Gremien zur Bewertung der Risiken und der sozio­ökonomischen Auswirkun­gen gesichtet und bearbeitet wurden und werden.

Seitens der industriellen Vertreter, zu denen auch unser Unternehmen gehört, wurde auf eine stoffliche Diffe­renzierung der vielen Stoffe unter PFAS aufmerksam gemacht, sowie auf die mangelnde Verfügbarkeit von tech­nischen Alternativen für einige kritische Anwendungen unserer Wirtschaft und Gesellschaft, wie z.B. in der Medizintechnik, beim Handling aggressiver Stoffe und bei kritischen Bauteilen für den Ausbau der erneuerbaren Ener­gien.

Eine Entscheidung der ECHA wird für 2025 erwartet. Bis dahin ist die Verwendung von PFAS weiter möglich. Da­nach wird sich zeigen, wie und mit welcher Differenzierung und welchen zeitlichen Horizonten die Beschrän­kungen für diese Stoffgruppe umgesetzt wer­den.

Für unsere Prozesse gilt, dass die galvanischen Schichten aus metallischer Grundschicht (Zn, ZnFe und ZnNi, aber auch Ni, Cu) ebenso PFAS-frei sind, wie die folgenden Passivierungsschichten und Versiegelungsschich­ten. Das gleiche gilt für die kataphoretisch aufgebrachten Lackschichten (KTL).

Bei der Zink-Lamellenbeschichtung sind noch PFAS-haltige TopCoats im Einsatz, wenn besondere Anforderun­gen an die Reibungszahlen gestellt werden, aber unsere Verfahrenslieferanten arbeiten hier bereits an Ersatz­lösungen, die im Falle ei­ner Beschränkung der hier verwendeten Stoffe zum Einsatz kommen.

Hinweise zu Bemusterungen nach VDA 2, Ausgabe 6

Bitte laden Sie das Dokument herunter und verteilen es interne an alle relevanten Stellen in ihrem Unternehmen!

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